Barrierefreiheit wird hier zunächst nur im Sinne rollstuhlgerechter Wegeführung betrachtet. Weitere Kriterien (Kapitel Barrierefreiheit) werden an keinem der beiden zentralen Standorte erfüllt.
Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerechte Wegeführung prinzipiell durch Bodenstrukturen nicht gegeben bzw. äußerst schwerfällig
- nahezu alle Gebäude über einzelne Treppenstufen zu betreten, keine Rampen vorhanden
- Eingangstür zu schmal für einen Rollstuhl, großes Tor von Außen nicht allein zu öffnen
- Anfahrt mit dem Auto ist bedingt möglich, keine Parkplätze vorgesehen
- bedingte rollstuhlgerechte Wegeführung, Rampen und Fahrstühle teilweise vorhanden
- enorme Zusatzstrecken für generell kurze Wege (Beispiel Zugang Mensa vom Haupteingang der Villa)
- Verbindungsstrecken sind oftmals zu steil
- Anfahrt mit dem Auto ist möglich, ein Parkplatz vorgsehen